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Lieferung / Geschäftsbedingungen

Um eine reibungslose Lieferung unserer hausgemachten Speisen zu gewährleisten,
bitten wir Sie, mindestens 48 Stunden im Voraus bei uns zu bestellen.
Für die Anlieferung und Abholung im Großraum Düsseldorf berechnen wir eine Gebühr von € 25,-.

Gerne gestalten wir auch Ihr Buffet oder Ihre Veranstaltung, die Preise hierzu berechnen wir individuell nach Arbeitsaufwand. Sollten Sie an fachmännischem Servicepersonal interessiert sein, sprechen Sie uns an.

Das gesamte gemietete Equipment zur Durchführung Ihrer Veranstaltung ist Eigentum der
„Rhein Schote Exklusiv Manufaktur GbR“ und ist in unversehrtem und vorgereinigten Zustand an uns zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung des Veranstaltungsequipments haftet der Auftraggeber. Der Rechnungsbetrag ist bei Lieferung in bar zu entrichten.

Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung.
Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn,
wir werden durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen oder
durch höhere Gewalt an der Erfüllung des Auftrags gehindert. In diesem Fall,
und wenn die Lieferung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann,
werden wir von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit wir insofern die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu varantworten haben, besteht kein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers.

Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Auftraggeber bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können. Fehlen uns solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten den Lieferort betreffend, behalten wir uns die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor.

Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die wir selbst bei
großer Sorgfalt nicht beeinflussen können. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Kunden zu beschaffen. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu unseren Lasten.
Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung. Spätestens mit Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und
Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf den Auftraggeber über.